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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Digitalstock.de
Bereich: Nutzer
Allgemeine Mitgliedsbedingungen für die Teilnahme an der Online-Plattform als Käufer „DIGITALstock“ (Stand: Januar 2008) DIGITALstock ist eine Internetplattform auf der Bildautoren ihre Bilder zur Lizenzierung anbieten können. Zum Erwerb einer Bildlizenz ist eine Mitgliedschaft bei DIGITALstock erforderlich. Ein Lizenzvertrag über das vom Kunden angeforderte Bild kommt allein mit dem Bildautor zustande. DIGITALstock tritt insoweit nur als Vermittler auf. 1. Geltungsbereich, Änderungen der AGB 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft bei DIGITALstock, welche zur Nutzung der unter www.digitalstock.de angebotenen Online-Plattform zur Suche und zum Erwerb von von Dritten („Bildautor“) lizenzierten Bildern berechtigt. Sie regeln ferner den Erwerb der Bildrechte vom Bildautor. „Bilder“ sind Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, sowie computergenerierte Grafiken, gleich welcher Schaffensstufe und unabhängig von der technischen Form. Die Plattform wird betrieben von der DIGITALstock GmbH (nachfolgend: „DIGITALstock“), Ludwig-Heyd-Str. 35, 71706 Markgröningen, vertreten durch Jürgen Wunderle und Stefan Behringer. 1.2 Über Änderungen an den AGB wird der Kunde unverzüglich informiert (z.B. per e-mail oder auf der Rechnung). Die geänderten AGB gelten ab Kenntnis für die nächste Bestellung des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die Änderungen nur, wenn dieser die Änderungen 4 Wochen ab Bekanntgabe unwidersprochen lässt, worauf er bei Mitteilung der Änderung auch nochmals hingewiesen wird. 2. Leistungen von DIGITALstock 2.1 DIGITALstock stellt dem Kunden den Zugang zur Online-Plattform mit einer Verfügbarkeit von 97% bezogen auf das Jahr zur Verfügung. „Verfügbarkeit“ versteht sich als das Verhältnis von Ist-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ x 100. Ist-Zeit (IZ) ist der Zeitraum, in dem das System am Router-Ausgang des Rechenzentrums von DIGITALstock tatsächlich verfügbar ist. Soll-Zeit (SZ) bezieht sich auf eine 24-Stunden-Verfügbarkeit an jedem Tag im Kalenderjahr. Nicht in die Sollzeit eingerechnet werden für die Wartung des Systems erforderliche Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen (Industriestandard) sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von DIGITALstock nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertretenden Ursachen. Wartungsarbeiten werden – soweit möglich und zumutbar – in der Zeit von 19h-8h erledigt. 2.2 Der Zugang zur Online-Plattform beinhaltet die Möglichkeit zur Online-Recherche nach Bildern im Form von Vorschaubildern sowie die technische Abwicklung der Bestellung und des Downloads der Bilder als Feindaten. Die technischen Voraussetzungen für den Online-Zugang zur Plattform und Download und Speicherung beim Kunden (insbes. Hardware, Software wie z.B. Browser, Internetzugang) entsprechend dem gängigen Stand der Technik sind vom Kunden selbst zu beschaffen. 3. Registrierung 3.1 Bildrechte können nur von registrierten Mitgliedern erworben werden. Hierzu muss der Kunde einmalig das auf der Website angebotene „Käufer“-Registrierungsformular ausfüllen und absenden. Ein Vertrag über die Mitgliedschaft kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestätigung der Mitgliedschaft von DIGITALstock erhalten hat. 3.2 Mit Zugang der Bestätigung erhält der Kunde die Möglichkeit, sich auf www.digitalstock.de einzuloggen und die Dienste von DIGITALstock in Anspruch nehmen kann. Ferner erhält er dabei Zugriff auf sein Käuferkonto, in dem seine Kundendaten hinterlegt sind. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und als Kunde die Daten in seinem Käuferkonto stets aktuell und richtig zu halten. Rechtsgeschäftliche Erklärungen können elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Dies gelten als zugegangen, wenn sie in der E-Mail-Box des Kunden abrufbar gespeichert sind. Nachteile aus der mangelnden Aktualisierung der Adressdaten gehen zu Lasten des Kunden. 4. Erwerb von Bildrechten vom Bildautor 4.1 Ein Lizenzvertrag über das oder die bestellten Bilder kommt direkt mit dem jeweiligen Bildautor zustande, DIGITALstock vermittelt die Lizenz lediglich und schließt im Falle des Erwerbs eines Fotos den Lizenzvertrag namens und im Auftrage des Bildautors. Ein Lizenzvertrag zwischen einem Bildautor und dem Kunden über die Nutzung von auf der Internetplattform vom Bildautor eingestellten Bildern (Vertragsangebot) zu den jeweils angegebenen Preisen und nachfolgenden Lizenzbedingungen kommt mit der Bestellung eines Bildes durch den Kunden (Vertragsannahme) zustande. DIGITALstock agiert insoweit als Empfangsvertreter der Parteien gem. § 164 Abs. 3 BGB. 4.2 Namens und im Auftrag des Bildautors werden dem Kunden mit Vertragsschluss gem. Ziffer 4.1 die folgenden Rechte an dem Bild eingeräumt: 4.2.1 Das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, das Bild auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten gemäß dieser Ziffer 4.2 zu nutzen und zwar unabhängig vom Verbreitungsgebiet, der Stückzahl oder Auflage. Die Rechteeinräumung bezieht sich auf sämtliche Medien (Print, Film, Rundfunk oder digitale Medien wie Telekommunikations-, Medien- oder Datendienste, Internet) unabhängig davon ob der Bild in körperlicher (z.B. auf Trägermedien wie Papier, Filme, Mikrofilme, CD-ROM, CDi, DVD, Blue ray, Magnetbänder, Chips, Bildplatten) oder unkörperlicher (z.B. Website, E-Mail, RSS-Feed, WAP, UMTS, GPRS, WiFi) Form genutzt und ob er im Push- oder Pull- oder im Point-to-Point oder Point-to-Multipoint-Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Von dieser Rechteeinräumung umfasst ist insbesondere das Recht: - der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und der öffentlichen Zugänglichmachung, gleich in welcher Form; - zur Vorführung, zur Sendung (auch als Kabelweitersendung oder Satellitensendung), zur Wiedergabe auf Bildträgern; - zur Bearbeitung und Umgestaltung, insbesondere das Recht, den Bild oder Bearbeitungen des Bilds unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts selbst oder durch Dritte umzugestalten und auf sonstige Art und Weise zu bearbeiten, die Rechteeinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung des Bilds und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern; Für Bilder, die vom Bildautor zur werblichen (kommerziellen Nutzung) freigegeben sind, außerdem das Recht: - die Bilder zur Werbung, Verkaufsförderungen oder in Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften zu verwenden; - die Bilder kommerziell für die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art zu verwenden (Merchandising). Letzteres gilt nicht für Bilder, die vom Bildautor ausschließlich zur redaktionellen (nicht-kommerziellen) Nutzung freigegeben sind. Die Bildfreigabe durch den Bildautor ist den Zusatzinformationen zum Bild bzw. seiner Kennzeichnung auf den Übersichtsseiten zu entnehmen. 4.2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt - Nutzungsrechte auf einen Dritten zu übertragen oder solche Rechte einzuräumen (z.B. durch Vermietung, Verkauf oder in sonstiger Weise). Soweit der Kunde im Auftrag eines seiner Kunden die Bilder erworben hat, ist eine Weitergabe der Bilder an den Kunden nur gestattet, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Bilder beim Kunden selbst gelöscht sind. - die lizenzierten Bilder zu nutzen, um eine eigene Datenbank aufzubauen, insbesondere diese in Datenbanken oder sonstigen Medien einzustellen, zu denen nichtautorisierte Dritte Zugang haben; - Endprodukte zu verbreiten, welche die lizenzierten Bilder enthalten, in einer Art und Weise, die es unautorisierten Dritten ermöglicht, die lizenzierten Bilder ohne Weiteres zu extrahieren, herunterzuladen und für eigene gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden; - die lizenzierten Bilder in pornographischer, diffamierender oder gesetzeswidriger Weise zu verwenden; - die Bilder derart zu entstellen oder anderweitig zu beeinträchtigen, dass die Urheberpersönlichkeitsrechte des Bildautors gefährdet sind; - die lizenzierten Bilder in einer Art und Weise zu verwenden, die den Eindruck erweckt, der Kunde oder Dritte seien Urheber der Bilder. 5. Pflichten des Kunden 5.1 DIGITALstock weist ausdrücklich darauf hin, dass über die Plattform lediglich Bildrechte vom Bildautor erworben werden können. Ob die vom Bildautor lizenzierten Bilder für den Gebrauch des Kunden im Übrigen, z.B. in dem von ihm geplanten Kontext, geeignet sind, insbesondere ob über die fotografischen Urheberrechte hinaus noch weitere Rechte Dritter zu berücksichtigen sind (z.B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte), obliegt der Beurteilung und Verantwortung des Kunden. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten geheim zu halten. Sobald der Kunde Kenntnis davon hat, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Kundenkonto verschafft haben, ist er verpflichtet DIGITALstock hiervon unverzüglich durch eine Nachricht an [E-Mail-Adresse] in Kenntnis zu setzen. Die bis zum Eingang dieser Nachricht mit dem Kundenkonto verursachten Kosten trägt der Kunde, es sei denn, die Weitergabe der Zugangsdaten ist auf ein Verschulden der DIGITALstock zurückzuführen. 5.3 Die Nutzung der Datenbank ist nur wie von DIGITALstock vorgegeben zulässig. Der automatisierte Zugriff auf Bilder mittels externer Scripte, Downloadmanager und vergleichbarer Funktionen/Tools außerhalb des vorgegebenen Bestellprozesses ist untersagt. Es ist dem Kunden ferner untersagt, den technischen Ablauf der Services zu stören oder in die mit den Services verbundenen Server oder Netzwerke einzugreifen oder diese zu unterbrechen. 6. Vertragsstrafe Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Ziffer 4.2.2 oder gegen 5.3, hat der Kunde an DIGITALstock eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-- zu zahlen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 7. Lizenzgebühr, Abrechnung und Zahlungsbedingungen 7.1 Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist kostenlos. 7.2 Für die Lizenzierung der Bilder gem. Ziffer 4 gelten die auf der Website angegebenen Preise. Diese verstehen sich inkl. USt. Die Gebühr wird mit der Freischaltung der Bilder für den Kunden zum Download fällig. 7.3 Der Bildautor hat seinen Gebührenanspruch an DIGITALstock abgetreten. Ausschließlich DIGITALstock ist zur Einziehung der Gebühr berechtigt. Die Bezahlung der Gebühr direkt an den Bildautor befreit den Kunde nicht von seiner Verpflichtung die Gebühr an DIGITALstock zu zahlen. 7.4 Sämtliche Telekommunikations- und sonstige Kosten, die dem Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Internetplattform entstehen, trägt der Kunde selbst. 8. Keine Haftung für fremde Inhalte Die auf der Plattform bereitgehaltenen Inhalte werden von den Bildautoren eingestellt und von DIGITALstock nicht überprüft. Für diese fremden Inhalte haftet DIGITALstock nicht. 9. Haftungsbegrenzung der DIGITALstock 9.1 Schadensersatzansprüche gegen DIGITALstock sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn DIGITALstock hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, ausdrücklich eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Pflichtverletzung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 9.2 Soweit DIGITALstock dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch bei Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer arglistigen Täuschung beruhen, auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz Kundesowie das Recht Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen bleibt unberührt. 9.4 In anderen als den in Absätzen 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung von DIGITALstock - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen. 9.5 Schadensersatzansprüche gegen DIGITALstock verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. 9.6 Soweit die Haftung von DIGITALstock ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen 10. Versuch der gütlichen Streitbeilegung 10.1 Der Kunde verpflichtet sich, bevor er mit vermeintlichen Ansprüchen an den Bildautor herantritt, eine gütliche Einigung über DIGITALstock zu suchen. Hierzu können Beschwerden des Kunden an die im Login-Bereich des Kunden angegebene Support-Adresse (kunden@digitalstock.de) übermittelt werden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn durch ihre Einhaltung dem Kunden unangemessene Nachteile entstehen würden (z.B. weil eine Verjährungsfrist abläuft). 10.2 Der Versuch der Streitbeilegung gilt als gescheitert, wenn es nicht binnen vier Wochen ab Übermittlung der Beschwerde zu einer Einigung kommt. 11. Vertragsdauer, Kündigung 11.1 Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, von DIGITALstock mit einer Frist von 2 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Lizenzvertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für DIGITALstock ist ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere gegeben, wenn - der Kunde zahlungsunfähig wird (z.B. Gehaltsforderungen nicht mehr bedient) oder überschuldet ist; - der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder aufgelöst wird; - ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Partners eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird und der Antrag nicht innerhalb einer Frist von fünf Tagen durch Rücknahme beseitigt wird. 11.2 Die Kündigung kann per E-mail erfolgen, bei DIGITALstock an kunden@digitalstock.de, beim Kunden an die von ihm im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse. 12. Anwendbares Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand 12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.2 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, wird als Erfüllungsort Markgröningen und als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.
Bereich: Fotografen
Allgemeine Mitgliedsbedingungen für die Teilnahme an der Online-Plattform als Verkäufer „DIGITALstock“ (Stand: Januar 2008) DIGITALstock stellt mit der Internetplattform www.digitalstock.de die technischen Voraussetzungen für einen „lizenzfreien“ Verkauf von Bildern des Bildautors an Kunden zur Verfügung. „Kunden“ sind Mitglieder der Plattform, welche sich bei DIGITALstock als „Käufer“ registriert haben. Bilder „verkaufen“ kann nur der Bildautor, der sich bei DIGITALstock als „Verkäufer“ registriert hat. Ein Kauf- bzw. Lizenzvertrag über das vom Bildautor eingestellte Bild kommt allein mit dem Kunden zustande. DIGITALstock tritt insoweit nur als Vermittler auf. 1. Geltungsbereich, Änderungen der AGB 1.1 Die nachfolgenden Mitgliedsbedingungen gelten für die Teilnahme an der Online-Plattform www.digitalstock.de und regeln sowohl die Mitgliedschaft des Bildautors gegenüber DIGITALstocks, als auch den „Verkauf“ (Lizenzierung) von „lizenzfreien“ Bildern an den „Käufer“. „Bilder“ sind Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, sowie computergenerierte Grafiken, gleich welcher Schaffensstufe und unabhängig von der technischen Form. Die Plattform wird betrieben von der DIGITALstock GmbH (nachfolgend: „DIGITALstock“), Ludwig-Heyd-Str. 35, 71706 Markgröningen, vertreten durch Jürgen Wunderle und Stefan Behringer. 1.2 Über Änderungen an den AGB wird der Bildautor unverzüglich informiert (z.B. per e-mail oder auf der Rechnung). Die geänderten AGB gelten ab Kenntnis für den nächsten Upload. Gegenüber Verbrauchern gelten die Änderungen nur, wenn dieser die Änderungen 4 Wochen ab Bekanntgabe unwidersprochen lässt, worauf er bei Mitteilung der Änderung auch nochmals hingewiesen wird. 2. Leistungen von DIGITALstock 2.1 DIGITALstock stellt dem Bildautor den Zugang zur Online-Plattform mit einer Verfügbarkeit von 97% bezogen auf das Jahr zur Verfügung. „Verfügbarkeit“ versteht sich als das Verhältnis von Ist-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ x 100. Ist-Zeit (IZ) ist der Zeitraum, in dem das System am Router-Ausgang des Rechenzentrums von DIGITALstock tatsächlich verfügbar ist. Soll-Zeit (SZ) bezieht sich auf eine 24-Stunden-Verfügbarkeit an jedem Tag im Kalenderjahr. Nicht in die Sollzeit eingerechnet werden für die Wartung des Systems erforderliche Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen (Industriestandard) sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von DIGITALstock nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertretenden Ursachen. Wartungsarbeiten werden – soweit möglich und zumutbar – in der Zeit von 19h-8h erledigt. 2.2 Der Zugang zur Online-Plattform ermöglicht dem Bildautor seine Bilder zum Verkauf an bei DIGITALstock registrierte Kunden in die DIGITALstock-Datenbank hochzuladen („Upload“) und dabei bestimmte Kategorien oder Schlagworte sowie den Preis anzugeben. Hiervon unberührt, ist das Recht von DIGITALstock vom Bildautor vorgegebene Kategorien oder Schlagwörter zu ergänzen, abzuändern oder zu löschen oder in begründeten Einzelfällen Bilder oder Angaben aus der Bilderdatenbank zu sperren oder zu löschen. 2.3 DIGITALstock übernimmt zudem die Abwicklung der Bestellung durch den Kunden, insbesondere die Bereitstellung der technischen Möglichkeit für den Kunden die Bilder aus der Datenbank herunterzuladen („Download“). Die technischen Voraussetzungen für den Online-Zugang zur Plattform und den Upload des Bildautors (insbes. Hardware, Software wie z.B. Browser, Internetzugang) entsprechend dem gängigen Stand der Technik sind vom Bildautor selbst zu beschaffen. 3. Registrierung; Abschluss des Mitgliedsvertrages 3.1 Registrierter Bildautor kann nur werden, wer volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Nur registrierte Bildautoren können Bilder in die DIGITALstocks-Datenbank hochladen. Hierzu muss der Bildautor das auf der Website angebotene „Verkäufer“-Registrierungsformular ausfüllen und absenden. Ein Vertrag über die Mitgliedschaft kommt zustande, sobald der Bildautor eine Bestätigung der Mitgliedschaft von DIGITALstock erhalten hat. 3.2 Mit Zugang der Bestätigung wird der Bildautor für sein Bildautorenkonto, in dem seine Bildautorendaten hinterlegt sind und in dem er seine Bilder hochladen und verwalten kann, freigeschaltet. 4. Pflichten des Bildautors; „Verkauf“ der Bilder an den Kunden 4.1 Der Bildautor ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und als Bildautor die Daten in seinem Verkäuferkonto stets aktuell und richtig zu halten. Rechtsgeschäftliche Erklärungen können elektronisch an die vom Bildautor angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Dies gelten als zugegangen, wenn sie in der E-Mail-Box des Bildautors abrufbar gespeichert sind. Nachteile aus der mangelnden Aktualisierung der Adressdaten gehen zu Lasten des Bildautors. 4.2 Der Bildautor ist verpflichtet nur solches Bildmaterial hochzuladen, welches technisch einwandfrei ist (also insbesondere keine Viren, Trojaner oder selbst ausführenden Dateien enthält) und an dem er die für einen „lizenzfreien“ Verkauf im Sinne dieser Bestimmungen erforderlichen Rechte besitzt. 4.3 Der Bildautor wird das Bild dabei mit bestimmten Kategorien und Schlagworten versehen und einen Preis angeben. 4.4 Der Bildautor verpflichtet sich ferner, nur selbst erstellte und insbesondere keine Bilder hochzuladen, welche geltende gesetzliche Bestimmungen (z.B. Strafgesetze, gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz) oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere wird er kein Material hochladen, welches pornographisch, kriegs- oder gewaltverherrlichend ist oder nationalsozialistische Propaganda enthält. 4.5 Mit dem Hochladen eines Bildes in die Bilderdatenbank bietet der Bildautor den Kunden von DIGITALstock ein unwiderrufliches Recht an, die Bilder „lizenzfrei“, also wie ein Eigentümer, zu nutzen. Hiervon mit umfasst sind insbesondere die folgenden Rechte: Das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, das Bild auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten zu nutzen und zwar unabhängig vom Verbreitungsgebiet, der Stückzahl oder Auflage. Die Rechteeinräumung bezieht sich auf sämtliche Medien (Print, Film, Rundfunk oder digitale Medien wie Telekommunikations-, Medien- oder Datendienste, Internet) unabhängig davon ob der Bild in körperlicher (z.B. auf Trägermedien wie Papier, Filme, Mikrofilme, CD-ROM, CDi, DVD, Blue ray, Magnetbänder, Chips, Bildplatten) oder unkörperlicher (z.B. Website, E-Mail, RSS-Feed, WAP, UMTS, GPRS, WiFi) Form genutzt und ob er im Push- oder Pull- oder im Point-to-Point oder Point-to-Multipoint-Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Von dieser Rechteeinräumung umfasst ist insbesondere das Recht: - der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und der öffentlichen Zugänglichmachung, gleich in welcher Form; - zur Vorführung, zur Sendung (auch als Kabelweitersendung oder Satellitensendung), zur Wiedergabe auf Bildträgern; - zur Bearbeitung und Umgestaltung, insbesondere das Recht, den Bild oder Bearbeitungen des Bilds unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts selbst oder durch Dritte umzugestalten und auf sonstige Art und Weise zu bearbeiten, die Rechteeinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung des Bilds und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern; - die Bilder zur Werbung, Verkaufsförderungen oder in Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften zu verwenden; - die Bilder kommerziell für die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art zu verwenden (Merchandising). Das Recht zur Verwertung der Werke in Bezug auf unbekannte Nutzungsarten nach Maßgabe der hierfür gültigen urheberrechtlichen Bestimmungen wird ebenfalls eingeräumt. Insoweit gilt dann die o.g. Rechteeinräumung, insbesondere in Bezug auf das Recht zur Bearbeitung, entsprechend. 4.6 Ein Lizenzvertrag kommt direkt zwischen dem Bildautor und dem Kunden zu den jeweils vom Bildautor angegebenen Preisen (Vertragsangebot) mit der Bestellung eines Bildes durch den Käufer (Vertragsannahme) zustande. DIGITALstock agiert insoweit als Empfangsvertreter der Parteien gem. § 164 Abs. 3 BGB. 4.7 Der Bildautor räumt DIGITALstock die gem. Ziffer 4.5 und 4.6 für eigene Zwecke ein, insbesondere auch das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die von ihm eingestellten Bilder in die Datenbank aufzunehmen und zu kategorisieren, zu bearbeiten (insbesondere unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten) und zur Eigenwerbung in allen Medien unentgeltlich zu nutzen. 4.8 Der Bildautor ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Sobald der Bildautor Kenntnis davon hat, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Mitgliedskonto verschafft haben, ist er verpflichtet DIGITALstock hiervon unverzüglich durch eine Nachricht an bildautoren@digitalstock.de in Kenntnis zu setzen. 4.9 Die Nutzung der Datenbank ist nur wie von DIGITALstock vorgegeben zulässig. Der automatisierte Zugriff auf Bilder mittels externer Scripte, Downloadmanager und vergleichbarer Funktionen/Tools außerhalb des vorgegebenen Bestellprozesses ist untersagt. Es ist dem Bildautor ferner untersagt, den technischen Ablauf der Services zu stören oder in die mit den Services verbundenen Server oder Netzwerke einzugreifen oder diese zu unterbrechen. 5 Löschung von Bilddaten 5.1 Der Bildautor kann jederzeit Bilder zur Löschung vormerken, was zur Folge hat, dass diese Bilder nicht länger über die Kategoriensuche der Website zum Kauf angeboten werden. Dessen ungeachtet stehen diese Bilder nach der Löschungsvormerkung aber bei Eingabe der Bildnummern in der Stichwortsuche noch für die Dauer von 90 Tagen zum Kauf zur Verfügung. Damit soll gewährleistet werden, dass Kunden, welche die Bilder bereits in ihre Planungen einbezogen haben diese nach wie vor beziehen können. Nach Ablauf der 90 Tagen werden die Bilder nicht mehr lizenziert. Bereits gegenüber Kunden erteilte Lizenzen bleiben hiervon unberührt. 5.2 Hiervon unberührt ist das Recht des Bildautors in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von Nachteilen für ihn zu verlangen, dass Bilder mit sofortiger Wirkung aus dem Verkauf genommen werden (z.B. für den Fall, dass andernfalls ein Rechtsstreit droht). Hierzu ist erforderlich, dass der Bildautor der Bildredaktion eine E-Mail unter Benennung des Bildes und des Grundes (z.B. eine Abmahnung) für das Herausnahmeverlangens sendet an: bildautoren@digitalstock.de. 6. Rechtegarantie; Freistellung 6.1 Der Bildautor sichert sich zu, dass er Inhaber aller für den Verkauf der Bilder nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen erforderlichen Rechte an den von ihm hochgeladenen Bildern ist und diese keine gesetzlichen Vorschriften (z.B. Strafgesetze, gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz) oder Rechte Dritter (z.B. allgemeine Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten, Markenrechte, Urheberrechte, anderweitige Lizenzierungen des Bildautors, insbesondere auch an eine Verwertungsgesellschaft wie die VG BILD - KUNST) verletzen. 6.2 Sollte DIGITALstock wider Erwarten aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Bildautors von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, so wird der Bildautor DIGITALstock von etwaigen Ansprüchen freistellen sowie die die Kosten der Rechtsverteidigung von DIGITALstock übernehmen. DIGITALstock wird den Bildautor unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Bildautor wird DIGITALstock bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Bildautor dieser Verpflichtung nicht binnen einer vom DIGITALstock zu setzenden angemessenen Frist nach, ist DIGITALstock berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für DIGITALstock darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden vom Bildautor getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Bildautor nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt. 7. Abtretung der Lizenzgebühr; Provision 7.1 Die Parteien sind sich einig darin, dass allein DIGITALstock zur Einziehung der Lizenzgebühr im eigenen Namen und auf eigene Rechnung berechtigt sein soll. Zu diesem Zweck tritt der Bildautor hiermit schon jetzt seinen Lizenzgebührenanspruch gegen den jeweiligen Kunden an DIGITALstock ab. DIGITALstock nimmt diese Abtretungserklärung hiermit an. 7.2 Im Gegenzug erhält der Bildautor mit Vertragsabschluss zwischen ihm und dem Kunden einen Anspruch auf Vergütung in Höhe von 50% des von ihm festgelegten Netto-Preises (also exkl. USt), zzgl. etwaig anfallender USt. Eine Auszahlung der Bildautorenhonorare erfolgt monatlich zum Monatswechsel sofern ein Betrag von EUR 50,-- erreicht ist. Im Falle der Kündigung werden etwaige Honoraransprüche - ungeachtet ihrer Höhe - bei der nächsten regelmäßigen Honorarauszahlung ausbezahlt. 7.3 Der Bildautor verpflichtet sich, nicht zu Zwecken der Abrechnung an den Kunden heranzutreten und keine der DIGITALstock zustehenden Zahlungen des Kunden entgegen zu nehmen. 8. Eigentum der Kundendaten; Versuch der gütlichen Streitbeilegung 8.1 Die Kundendaten sind alleiniges Eigentum vom DIGITALstock, der Bildautor hat daher grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe der Kundendaten. 8.2 Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass durch Nichtbenennung des Kunden dem Bildautor ein Schaden zugefügt würde oder er sonst im Ausnahmefall ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. 8.3 Soweit der Bildautor meint, dass jemand gegen Rechte aus seinem Bild verstoßen hat, kann er bei DIGITALstock anfragen, ob es sich um einen berechtigten Lizenznehmer handelt. 8.4 Der Bildautor verpflichtet sich, bevor er gegen einen Kunden von DIGITALstock rechtliche Schritte einleitet, zunächst den Weg einer gütlichen Einigung zu beschreiten. Hierzu können Beschwerden an bildautoren@digitalstock.de gesendet werden. DIGITALstock tritt insoweit als Vermittler zwischen den Parteien auf. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn durch die Einhaltung dem Bildautor unangemessene Nachteile entstehen würden (z.B. weil eine Verjährungsfrist abläuft). Der Versuch der Streitbeilegung gilt als gescheitert, wenn es nicht binnen vier Wochen aber Übermittlung der Beschwerde zu einer Einigung kommt. 8.5 Der Bildautor verpflichtet sich umgekehrt auch an einem Streitbeilegungsversuch teilzunehmen, welcher durch den Kunden betrieben wird. 9. Haftungsbegrenzung der DIGITALstock 9.1 Schadensersatzansprüche gegen DIGITALstock sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn DIGITALstock hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, ausdrücklich eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer Pflichtverletzung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 9.2 Soweit DIGITALstock dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch bei Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer arglistigen Täuschung beruhen, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie das Recht Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen bleibt unberührt. 9.4 In anderen als den in Absätzen 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung von DIGITALstock - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen. 9.5 Schadensersatzansprüche gegen DIGITALstock verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung. 9.6 Soweit die Haftung von DIGITALstock ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 10. Vertragsdauer, Kündigung 10.1 Der Mitgliedsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, von DIGITALstock mit einer Frist von 2 Wochen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für DIGITALstock insbesondere gegeben, wenn der Bildautor schuldhaft gegen seine Verpflichtung aus Ziffer 4.2, 4.4, 4.9 oder 7.3 verstößt, ferner wenn DIGITALstock wider Erwarten aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Bildautors von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen wird. 10.2 Die Kündigung kann per E-mail erfolgen, bei DIGITALstock an bildautoren@digitalstock.de, beim Bildautor an die von ihm im Bildautorkonto angegebene E-Mail-Adresse. 11. Anwendbares Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand 11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.2 Soweit es sich bei dem Bildautor um einen Kaufmann handelt, wird als Erfüllungsort Markgröningen und als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.